NV

Neuer Sachstand zur Windenergie

Stand: 20.04.2023

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Standortsteuerung von Windenergieanlagen haben sich geändert.
Näheres kann der nachfolgenden Informationsvorlage (TOP 01 der Verbandsversammlung vom 12.05.2023) entnommen werden:


Das seitens des Nachbarschaftsverbandes durchgeführte Aufstellungsverfahren für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie wird daher derzeit nicht weiter bearbeitet.
Eine Dokumentation der durchgeführten Verfahrensschritte findet sich nachfolgend:


Verfahrensdokumentation:

Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie"

Gemeinsames Ziel der 18 Verbandsmitglieder war es, geeignete Standorte für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen und damit den sonstigen Planungsraum dauerhaft von Windenergieanlagen freizuhalten. Der Nachbarschaftsverband hat daher ein Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" betrieben

Die Verfahrensschritte sind nachfolgend dokumentiert:

 

Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.12.2018

Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretern aller 18 Mitgliedsgemeinden und ist das Beschlussorgan für den Flächennutzungsplan. Am 13.12.2018 hat das Gremium einstimmig Planungskriterien für den Bereich der Stadt Mannheim beschlossen. Hierzu gehören folgende Punkte:

  1. Die Flächenbereiche im Käfertaler Wald in Mannheim werden aus Gründen der Naherholung und des Landschaftsbildes im Sinne eines weichen Planungskriteriums für Windenergie ausgeschlossen.
  2. Nach vertiefender Prüfung des Vogelschutzes kommen in Mannheim alternative Flächen im Offenland nördlich der A 6 sowie im Westen der Friesenheimer Insel als Standorte für Windenergieanlagen in Frage (vgl. Abb. 3 Beschlussvorlage). Die Verbandsversammlung spricht sich dafür aus, dass diese Flächen Gegenstand des weiteren Verfahrens werden.

Näheres kann nachfolgenden Dokumenten entnommen werden:

Beschluss vom 13.12.2018

Vertiefende Prüfung zum Vogelschutz in Mannheim

Seit diesem Beschluss konnten weitere Verfahrensschritte aufgrund externer Abhängigkeiten nicht sinnvoll fortgeführt werden. Entsprechende Sachstandsberichte erfolgten in den Verbandsversammlungen am 20.03.2020, 11.03.2022 und 26.10.2022.



 

Beschluss der Verbandsversammlung vom 25.11.2016

Am 25.11.2016 hat das Gremium einstimmig folgenden Punkten zugestimmt:

  1. Im Bereich der Hangkante des Odenwaldes und der Höhenzüge rund um das Neckartal werden Windenergieanlagen verbindlich ausgeschlossen.
  2. Die verbleibenden Flächen sollen im Hinblick auf ihre Auswirkungen vertiefend geprüft werden, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

Näheres kann dem Beschluss und der Karte entnommen werden:

Beschluss vom 25.11.2016

Karte: Verfahrensstand 25.11.2016

 


 

Ergebnisse der Behörden- und Bürgerbeteiligung

Zum Flächennutzungsplan Windenergie fand eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Ergebnisse wurden am 7. Juni 2016 hier veröffentlicht.

Folgendes Dokument enthält eine Kurzfassung der Ergebnisse:

    - Kurzfassung

 

Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Behördenbeteiligung hat dazu geführt, dass manche Flächen aufgrund entgegenstehender öffentlicher Belange nicht mehr für Windenergie in Frage kommen. Diese Flächen sind in folgender Karte dargestellt:

    - Weitere Ausschlussflächen nach Behördenbeteiligung


Die zusammenfassenden Ergebnisse der Behördenbeteiligung sind hier verfügbar:

    - Ergebnis Behördenbeteiligung

    - Anlagen Behördenbeteiligung

 

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim hat vom 1.10. bis 16.11.2015 die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie durchgeführt. Zentraler Gegenstand der Beteiligung war die Frage, wo zukünftig Windenergieanlagen im Verbandsgebiet entstehen dürfen und wo nicht.

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in den nachfolgenden Dokumenten dargestellt:

    - Ergebnis Bürgerbeteiligung

    - Anlagen Bürgerbeteiligung

Wir bedanken uns für eine wirklich rege Beteiligung. Die Ergebnisse werden in den weiteren Planungs- und Verfahrensprozess des Nachbarschaftsverbandes einfließen.

 

Der Planentwurf steht – so wie er Gegenstand der Beteiligung im Herbst 2015 war – weiterhin hier zur Verfügung.

 

Nachfolgende Schritte

Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden werden für die Abwägungsentscheidung, wo Windenergieanlagen entstehen dürfen und wo nicht, eine tragende Rolle spielen und entsprechend in den Planentwurf eingearbeitet. Auf dieser Basis wird durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes entschieden, welche der im Herbst 2015 zur Diskussion gestellten möglichen Flächen für Windenergie zur Verfügung gestellt werden und auf welchen Flächen nunmehr dauerhaft Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Rechtlich ist es allerdings nicht möglich, gar keine Flächen für Windenergie auszuweisen.

 

Vertiefende Dokumentation

Zur vertiefenden Dokumentation des Verfahrensstandes sind folgende Dokumente verfügbar:

    - Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltungen

    - Dokumentation der Onlinebeteiligung in Heidelberg

    - Dokumentation der Fragen aus der Bürgerbeteiligung

    - Presseschau

    - Fledermausgutachten

 

Vorherige Verfahrensschritte

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim hat am 09.11.2012 den Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" gefasst.

Aufstellungsbeschluss zur "Windenergie"

Am 22.10.2014 hat die Verbandsversammlung Planungskriterien für das weitere Verfahren beschlossen. Näheres ist der Beschlussvorlage sowie den nachfolgenden Karten zu entnehmen.
Die Vorlage umfasst eine Darstellung der Flächen, welche für eine Windenergieanlagennutzung aufgrund entgegenstehender Gründe wie Mindestabstände, artenschutzrechtliche Restriktionen und naturschutzrechtliche Schutzgebiete nicht in Frage kommen („harte“ Tabuzonen). In einem weiteren Schritt wurden einheitliche Planungskriterien beschlossen („weiche“ Tabuzonen). Hierzu gehören insbesondere die Bündelung von mindestens drei Windenergieanlagen sowie die Erweiterung der Mindestabstände zu Wohnbauflächen auf 1.000m und bei Aussiedlerhöfen auf 600m.

Beschlussvorlage Wind

Karte: Ausschlussflächen aufgrund einheitlicher Planungskriterien

Karte: Flächenalternativen Windenergie

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.10. bis 16.11.2015 statt.

Zu den Beteiligungsunterlagen kommen Sie hier.

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