Aufgaben

Die Verbandsversammlung hat sich ausdrücklich zu einer nachhaltigen Entwicklung des Verbandsgebietes bekannt.  Die grundlegenden Ziele des Nachbarschaftsverbands sind im Leitbild sowie im wirksamen Flächennutzungsplan verbindlich niedergelegt. Die Planinhalte sind für sonstige Planungsträger bindend.

Der Verband hat im Wesentlichen folgende inhaltliche Tätigkeitsfelder:

 

Die durch das Nachbarschaftsverbandsgesetz und die Verbandssatzung zugewiesenen Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen: