ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT DER WEBSEITE NACHBARSCHAFTSVERBAND HEIDELBERG-MANNHEIM
Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Anderssprachige Begriffe und Abschnitte sind teilweise nicht mit entsprechenden Sprachattributen versehen.
- Die Webseite ist in Gänze derzeit nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Interaktive Kartenanwendungen und Geoportalinhalte sind nicht vollständig barrierefrei nutzbar.
- Nicht alle zum Download bereitgestellten Dokumente (z. B. PDF-Dateien) sind barrierefrei.
- Karten, die als PDF-Dateien bereitgestellt werden, sind nicht vollständig barrierefrei, da kartografische Inhalte und räumliche Zusammenhänge nicht durchgängig strukturiert oder textlich erschlossen werden können.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die vollständige barrierefreie Umsetzung interaktiver Kartenanwendungen und Geodatenviewer ist derzeit mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und organisatorischen Aufwand verbunden. Die Anwendungen dienen der Darstellung komplexer raumbezogener Informationen mit umfangreichen Interaktionsmöglichkeiten. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung würde derzeit einen grundlegenden technischen Umbau der eingesetzten Systeme erfordern.
Teile der Karteninhalte und Geodatendienste werden durch externe Anbieter bereitgestellt, auf deren technische Ausgestaltung der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim nur eingeschränkten Einfluss hat.
Ältere Dokumente (z. B. PDF-Dateien), die vor der Überarbeitung des Webauftritts erstellt wurden, sind teilweise nicht barrierefrei. Eine nachträgliche Überarbeitung ist aufgrund des Umfangs der vorhandenen Inhalte und teilweise fehlender Ausgangsdaten mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Neu erstellte Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Inhalte von Dritten, die weder vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim entwickelt noch finanziert werden und auf deren barrierefreie Gestaltung kein Einfluss besteht (z. B. eingebundene externe Geodatendienste).
- Dateien und Datendienste in maschinenlesbaren Formaten (z. B. JSON-, XML- oder vergleichbare Datenformate), die ausschließlich zur technischen Weiterverarbeitung bereitgestellt werden.
- Ältere Dokumente, die nicht für aktuelle Verwaltungsverfahren erforderlich sind.
d) Gebärdensprache
Aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung können wir derzeit keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitstellen. Für Anfragen stehen wir gehörlosen und hörbeeinträchtigten Personen per E-Mail unter nachbarschaftsverband@mannheim.de sowie über unser Kontaktformular zur Verfügung
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.02.2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.02.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim wenden.
Sie können uns Hinweise zu bestehenden Barrieren mitteilen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einer für Sie zugänglichen Form anfordern. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim
Telefon: 0621 106846
E-Mail: nachbarschaftsverband@mannheim.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.