Informationsvorlage zur Verbandsversammlung 12.05.2023
Windenergie und Freiflächenphotovoltaik
Um die Energiewende zu beschleunigen, hat die Bundesregierung im Jahr 2022 die rechtlichen Grundlagen zu Windenergie und Freiflächenphotovoltaik grundlegend geändert. Die Verbandsversammlung wurde am 12.05.2023 über die planungsrechtlichen Änderungen, über die räumlichen Auswirkungen der Zulässigkeit von Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie über die sich daraus ergebenden kommunalen Spielräume zum Ausbau erneuerbarer Energien informiert.
Näheres kann der Informationsvorlage vom 12.05.2023 entnommen werden.
Die beigefügten Karten (Windenergie – räumliche Potenziale; Freiflächenphotovoltaik – räumliche Potenziale) enthalten die räumlichen Potenziale für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik. Weiter wurde sich dafür ausgesprochen, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Nachbarschaftsverband aktiv zu begleiten und auszuloten, wie diese Energieformen gesteuert oder aktiv befördert werden könnten. Gleichzeitig ist von Bedeutung, dass möglichst raumverträgliche Standorte genutzt werden.
In der Verbandsversammlung vom 08.03.2024 wurde über die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Aktivitäten zum Ausbau informiert. Zudem wurde dargestellt, wo diese Energieformen aus einem größeren räumlichen Blickwinkel heraus sinnvoll in Betracht kommen und in welchen Teilräumen andere Raumnutzungserfordernisse höher gewichtig sind und erneuerbare Energien eher nicht sinnvoll sind.

Übersichtskarte Freiflächenphotovoltaik
© NV
Hinweise zum Verfahren für einen sachlichen „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ (Zeitraum 2012 bis 2018)
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen hat die Verbandsversammlung am 09.11.2012 den Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" für das gesamte Verbandsgebiet gefasst.
Gemeinsames Ziel der 18 Verbandsmitglieder war es, geeignete Standorte für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen und damit – entsprechend der damalig geltenden rechtlichen Steuerungssystematik – den sonstigen Planungsraum dauerhaft von Windenergieanlagen freizuhalten.
Im Zuge dieses Verfahrens erfolgte eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Im Ergebnis konnte durch Beschluss der Verbandsversammlung am 13.12.2018 ein flächendeckendes Konzept für das gesamte Verbandsgebiet abgeschlossen werden, welches in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen aller 18 Mitgliedsgemeinden des Nachbarschaftsverbandes stand.
Es war vorgesehen, dieses interkommunal einvernehmlich beschlossene Planungskonzept den weiteren Verfahrensschritten zugrunde zu legen. Seit diesem Beschluss konnten weitere Schritte aufgrund externer Abhängigkeiten nicht sinnvoll fortgeführt werden. Entsprechende Sachstandsberichte erfolgten in den Verbandsversammlungen am 20.03.2020, 11.03.2022 und 26.10.2022.
Die Rechtsgrundlage für das Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) wurde durch das am 01.02.2023 in Kraft getretene „Windenergiebedarfsgesetz“ aufgehoben (§ 249 Abs. 1 BauGB).
Wichtige Dokumente
Erneuerbare Energien
Karte Windenergie – räumliche Potenziale
Karte Freiflächenphotovoltaik – räumliche Potenziale
Informationsvorlage zur Verbandsversammlung 08.03.2024