Ehemaliges Ausbesserungswerk
2. Teiländerung, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über den wirksamen Flächennutzungsplan im Sinne von § 6a Abs. 2 BauGB.
Der Flächennutzungsplan setzt sich zusammen aus:
Nachfolgender Karte können Sie entnehmen, für welche Flächen welches Verfahren durchgeführt wurde:
Der Flächennutzungsplan für das gesamte Verbandsgebiet wurde am 03.05.2006 durch die Verbandsversammlung beschlossen und am 13.07.2006 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.
Flächennutzungsplan 2015/2020 (PDF)
Begründung Band I : Handlungsstrategie (PDF)
Begründung Band II : Informationssammlung und Abwägungsmaterial (PDF)
Zentraler Anlass der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans war die zivile Nachnutzung und Überplanung der Konversionsflächen in Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen. Darüber hinaus ging es um die Überprüfung und Fortschreibung der räumlichen Zuordnung von Wohnbau- und gewerblichen Bauflächen für das gesamte Verbandsgebiet.
Nachfolgender Karte können Sie entnehmen, welche Änderungen des Flächennutzungsplans im Zuge der Gesamtfortschreibung und der Überplanung der Konversionsflächen gegenüber dem vorherigen Flächennutzungsplan vorgenommen wurden.
Änderungen des Flächennutzungsplans (PDF)
Alle Planunterlagen zur Gesamtfortschreibung stehen nachfolgend zur Verfügung:
Flächennutzungsplan-Plandarstellung (PDF)
Begründung, bestehend aus:
Bei nicht absehbaren Erfordernissen kann der Flächennutzungsplan in punktuellen Änderungsverfahren fortgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Änderungen mit den grundsätzlichen städtebaulichen Zielen des Nachbarschaftsverbandes in Einklang stehen. Nachfolgend sind alle abgeschlossenen punktuellen Änderungsverfahren aufgelistet.
2. Teiländerung, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Änderung des Flächennutzungsplans nach § 13 BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
2. Änderung, Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
1. Änderung, Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
2. Änderung, Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 BauGB
Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
2. Änderung, Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Vorhaben bezogener Bebauungsplan, Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB
Nach § 13 a BauGB kann ein Bebauungsplan zur Innenentwicklung abweichend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans aufgestellt werden, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zwischen 2017 und 2022 gilt dies unter bestimmten Bestimmungen auch für geplante Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen. In diesem Fall wird der Flächennutzungsplan nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 berichtigt. Dies wurde wie folgt bisher durchgeführt:
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1. Änderung, Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
2. Änderung, Bebauungsplan
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Bebauungsplan
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Teiländerung, Bebauungsplan
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1. Änderung, Bebauungsplan
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1. Änderung, Bebauungsplan
1. Änderung, Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Nr. 6.7, Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Nach § 13 a BauGB kann ein Bebauungsplan zur Innenentwicklung abweichend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans aufgestellt werden, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zwischen 2017 und 2022 gilt dies unter bestimmten Bestimmungen auch für geplante Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen. In diesem Fall wird der Flächennutzungsplan nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 berichtigt. Dies wurde wie folgt bisher durchgeführt:
Beschluss der Verbandsversammlung vom 09.11.2012
Zurücknahme der unter Bedarfsvorbehalt aufgenommenen Fläche; Änderung aufgrund der Beschlüsse der Verbandsversammlungen vom 03.05.2006 und 21.02.2008