Informationsvorlage (Nr. N 04/2026)
Information der Verbandsversammlung
Nach zwei Jahren Bearbeitungszeit wurde die Verbandsversammlung am 02.03.2026 in öffentlicher Sitzung über den erreichten Sachstand informiert.
Nach zwei Jahren Bearbeitungszeit wurde die Verbandsversammlung am 02.03.2026 in öffentlicher Sitzung über den erreichten Sachstand informiert.
Informationsvorlage (Nr. N 04/2026)
Im Januar und Februar 2025 haben für jedes Bearbeitungsgebiet die ersten Runden Tische „Naturschutz“ stattgefunden. Der Teilnehmerkreis setzte sich zusammen aus Mitgliedern von Naturschutzgruppen (z.B. NABU, BUND) und naturschutzfachlichen Verbänden, Jagdpächtern, ortskundigen kommunalen Mitarbeitern, Vogelkundlern, Amphibien- und Fledermausexperten und weitere ortskundige Akteure.Aktuell befindet sich die Planung in der Phase der Grundlagenermittlung. Da diese den Grundstein für die weitere Planung legt, ist es essentiell zusätzlich zu den durch das Land bereitgestellten Grundlagen, auch über die ortsspezifischen Gegebenheiten und Artvorkommen Informationen zu erhalten. Ziel der Runden Tische Naturschutz war es daher, Hinweise und Kenntnisse von Gebietskennern zu sammeln, um Lücken in den Grundlagendaten zu füllen.Eine nächste Beteiligung ist nach der Bestandserfassung sowie der gesonderten Beteiligung der Landwirtschaft, im Jahr 2026 vorgesehen. Vielen Dank an alle Teilnehmenden!

© NV/Steinbrenner

© NV/Wendel

© NV/Müller
Dokumentation
Zum Auftakt des Planungsprozesses informierte der Nachbarschaftsverband gemeinsam mit seinen Mitgliedskommunen, den zuständigen Planungsbüros sowie dem Landschaftserhaltungsverband die interessierte Bevölkerung bei insgesamt vier Informationsveranstaltungen über das Projekt „Interkommunale Biotopverbundplanung“.
Nach der Information durch Fachvorträge und einer offenen Fragerunde, konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger auch im Rahmen einer Poster-Ausstellung mit den Fachleuten näher in Austausch treten. Das Material kann nachfolgend eingesehen werden.

© NV/ Müller

© NV
Anlass, Ziele und Planungsablauf
Maßnahmen, Fördermöglichkeiten und Umsetzung
Häufig gestellte Fragen
Zum Auftakt des Planungsprozesses informiert der Nachbarschaftsverband gemeinsam mit dem zuständigen Fachbüro im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Öffentlichkeit, örtliche Interessenvertreter und sonstige Interessierte über den Prozess und die Ziele der interkommunalen Biotopverbundplanung sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten. Die örtlich Interessierten (z.B. Vertreter der Landwirtschaft, Naturschutzgruppen) sollen eng in die Erstellung der interkommunalen Biotopverbundplanung eingebunden werden.
In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden lädt der Nachbarschaftsverband zu vier Informationsveranstaltungen ein, um näher über die Ziele und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren. Die Information erfolgt je Bearbeitungsraum. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich.
Einladung Informationsveranstaltung
Zum Auftakt des Planungsprozesses werden die örtlichen Gremien der 16 Mitgliedsgemeinden über den Planungsprozess und die Ziele informiert.
Vorlage
Die Vergabe externer Leistungen wurde in einer nicht öffentlichen Sitzung am 08.03.2024 durch die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte im Anschluss im öffentlichen Teil.
Informationsvorlage (Verbandsversammlung 08.03.2024, Nr. N 01/2024)
Biotope und andere Schutzgebiete bilden wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Werden diese Lebensräume untereinander vernetzt, entsteht ein Biotopverbund. Dieser Biotopverbund ist wichtig, damit Arten zwischen den verschiedenen Lebensräumen wandern können und ein genetischer Austausch gewährleistet ist (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).Im Rahmen der interkommunalen Biotopverbundplanung im Nachbarschaftsverband soll ein interkommunaler Verbund wertvoller Lebensräume im Offenland und an Gewässern unter Förderung von gefährdeten Tierarten errichtet werden.Der Grundsatzbeschluss zur Prüfung der Umsetzung im Nachbarschaftsverband fasste die Verbandsversammlung am 11.03.2022.
Grundsatzbeschluss (Verbandsversammlung 11.03.2022, Nr. N 02/2022)
Auf dem Grundsatzbeschluss begründet sich das Leistungsverzeichnis, welches im Vorfeld eng mit den Naturschutzbehörden abgestimmt wurde.