Leitlinien für eine raumverträgliche Standortsteuerung

Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der technischen Infrastruktur (zum Beispiel Freiflächenphotovoltaik, Windenergie, Batteriespeicher, Verkehrstrassen, Stromnetze, Umspannwerke) führt zu einem kontinuierlichen Nutzungsdruck auf den bislang unbebauten Außenbereich. Die Verbandsversammlung hat am 02.03.2026 beschlossen, die zukünftigen Anforderungen anhand gemeinsamer Leitlinien zu steuern.

Maisfeld mit mehreren Windrädern unter bewölktem Himmel.

© NV

Die einzelnen Vorhaben unterschieden sich teilweise deutlich im Hinblick auf Standortanforderungen, rechtliche Steuerungsmöglichkeiten, öffentliche Aufmerksamkeit und zu erwartende Dynamik. So gibt es Vorhaben mit bestimmten Standortanforderungen, wie z.B. die Nähe zu bestehenden technischen Infrastrukturen, die über das Fachplanungsrecht genehmigt werden (z.B. Umspannwerke, Leitungs- und Verkehrstrassen, Geothermie). Andere Vorhaben wiederum sind nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig und können teilweise über die Regional- bzw. kommunale Bauleitplanung gesteuert werden (z.B. Freiflächenphotovoltaik, Batteriespeicher). Dies führt dazu, dass sich die Möglichkeiten der kommunalen Steuerung je nach Vorhabentyp und Rechtsgrundlage unterschiedlich darstellen.

Hochspannungsmasten über einem Feld unter dunklen Gewitterwolken bei Ilvesheim

Leitungstrassen Ilvesheim
© NV/Müller

Neben den zu erwartenden Auswirkungen auf den Außenbereich spielt auch der breite gesellschaftliche Konsens zur Energiewende eine wichtige Rolle. Es geht neben der „Last“ auch um den „Nutzen“ einer regionalen und stabilen Versorgung mit regenerativen Energien. Derzeit gilt es als gesichert, dass mittel- bis langfristig weiter von einem deutlich steigenden Energiebedarf auszugehen ist, so dass die regenerative Erzeugung von Strom- und Wärmeenergie und die Sicherstellung der Netzstabilität zu weiteren Flächennachfragen im Außenbereich führen werden.

Nicht zuletzt aufgrund der nicht belastbar abschätzbaren zukünftigen Entwicklungen ist eine mögliche planerische Steuerung über den Flächennutzungsplan derzeit nicht sinnvoll. Stattdessen soll eine Steuerung anhand gemeinsamer grundlegender Leitlinien erfolgen.

Ziel ist es, dass bedeutsame Projekte und die vorgesehenen Standorte transparent nachvollzogen werden können - insbesondere das Erfordernis des Vorhabens und die Prüfung von Alternativstandorten, dass die Kommunen rechtzeitig eingebunden werden und dass die Vorhaben raumverträglich sind und möglichst gut mit den generellen Zielen der Freiraum- und Siedlungsstruktur in Einklang stehen. Örtliche Ziele zur Energiewende werden durch den Nachbarschaftsverband unterstützt, wobei keine ungünstigen Auswirkungen auf benachbarte Mitgliedsgemeinden entstehen sollen und möglichst raumverträgliche Standorte anzustreben sind.

Blick über Felder auf ein Gewerbegebiet mit Industriegebäuden und dahinterliegender Stadt (Hirschberg/Heddesheim)

Gewerbegebiet Hirschberg/Heddesheim 
© NV/Müller

Die Leitlinien

Die vorliegenden Leitlinien beziehen sich ausschließlich auf Flächen im Außenbereich und nicht auf die örtlichen Erfordernisse im Siedlungsbestand (z.B. Wärmeplanung, Photovoltaik an Gebäuden).

Folgende Leitlinien sollen gelten:

  • Grundsätzliche Zustimmung zum Ausbau der erneuerbaren Energien
    Es wird sich grundsätzlich für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende ausgesprochen.
  • Überörtlich bedeutsame Vorhaben, standortgebunden
    Der Vorhabenträger bindet frühzeitig und vor der Durchführung formeller Verfahrensschritte die betroffenen Kommunen ein. Der Bedarf und der Mehrwert des Vorhabens sind nachvollziehbar zu begründen. Für Vorhaben sind möglichst raumverträgliche Standorte zu wählen, dafür ist eine angemessene Alternativenprüfung notwendig. Spezifische Anforderungen wie Standortgebundenheit werden anerkannt.
  • Vorhaben mit Rechtsanspruch auf Genehmigung
    In verschiedenen Teilräumen besteht ein Rechtsanspruch für bestimmte Anlagen, z.B. Freiflächenphotovoltaik, Batteriespeicher oder Geothermie (privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich). Es gilt, die Entwicklungsdynamik fortlaufend zu erfassen, um einen möglichen Steuerungsbedarf über die Flächennutzungsplanung zu prüfen.
  • Der Nachbarschaftsverband unterstützt örtliche Vorhaben
    Örtliche Initiativen werden durch den Nachbarschaftsverband unterstützt. Die Standorte sollen raumverträglich sein und es sollen keine ungünstigen interkommunalen Auswirkungen entstehen.
  • Raumverträgliche Standortwahl
    Vorhaben sollen auf möglichst raumverträgliche Standorte gesteuert werden. Vorrangig sind Standorte in Angrenzung an bereits belastete Bereiche zu wählen. Das Freiraumnetz mit seinen vielfältigen Nutzungszielen soll in seiner bestehenden durchgängigen und räumlichen Ausprägung möglichst erhalten bleiben.

Näheres kann der Beschlussvorlage vom 02.03.2026 entnommen werden.

Wichtige Dokumente

Leitlinien für eine raumverträgliche Standortsteuerung 

Beschlussvorlage zur Verbandsversammlung 02.03.2026

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